Konditionen
Terminanfragen nehmen wir gern telefonisch oder per Email entgegen. In der Regel bekommen Sie innerhalb von zwei Wochen einen Termin bei uns.
Psychotherapie
50 min – 70 Euro, ab 17 Uhr 85 Euro
Für das Erstgespräch fällt ein verringertes Honorar von 50 Euro (ab 17 Uhr 70 Euro) an. Es dient dazu, uns gegenseitig kennenzulernen und einen ersten Eindruck von der Therapeut*in und ihrem Arbeitsstil zu gewinnen. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Die Systemische und Personzentrierte Psychotherapie kann (bisher) nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, auch nicht über das Kostenerstattungsverfahren. Die Kosten für die Therapie tragen die Klient*innen selbst. Als Privatversicherte*r können Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse erfragen bzw. beantragen. Wir unterstützen Sie gern dabei.
Mediation und Paartherapie
90minütige Paartherapie- und/oder Mediationssitzung – 150 Euro, ab 17 Uhr 170 Euro.
Das Erstgespräch dauert 60 Minuten und kostet 50 Euro, ab 17 Uhr 70 Euro.
Bei einer Paar- oder Gruppenmediation ist manchmal die Arbeit mit einem Therapeutenpaar sinnvoll. Das Honorar für eine Paartherapie-/Mediationssitzung mit zwei Therapeut_innen beträgt 250 Euro.
Coaching und Supervision
50 min – 80 Euro, ab 17 Uhr 95 Euro
Alle Honorare beinhalten Vor- und Nachbereitung, Supervision, Miete, Steuern und sonstige anfallende Kosten. Bei auswärtigen Terminen können ggf. Anfahrtkosten oder Miete für Gruppenraum dazukommen.
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab, damit ich ihn anderweitig vergeben kann. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Nach § 203 StGB unterliegen wir der Schweigepflicht. Wir behandeln alle Informationen und Daten unserer Klient_innen selbstverständlich streng vertraulich. Das betrifft sowohl den gesamten Inhalt aller geführten Gespräche als auch die Tatsache, dass ein Behandlungsverhältnis mit Ihnen besteht. Die Verschwiegenheit gilt gegenüber jedem Anderen, dem Arbeitgeber, Behörden, und auch gegenüber dem (Ehe-)Partner. Die Schweigepflicht schließt auch Gesetzesverstöße mit ein. Eine Anzeigepflicht besteht gegenüber geplanten Gewaltverbrechen. Es ist auch möglich, meine Dienstleistungen anonym in Anspruch zu nehmen.